Beiträge von Ghostik_GER

    Hallo Freunde/innen,


    grundsätzlich stellen eigentlich wir keine Übernachtungsmöglichkeiten bei uns und naher Umgebung zur Verfügung.

    Allerdings gibt es hier Ausnahmen, bei denen eine Übernachtung möglich wäre:


    • Es finden 2 Spieltage hintereinander statt, d.h. Samstag und Sonntag
      • Voraussetzung für Übernachtung: Anmeldung einer großen Gruppe (ab ca. 10 Personen)
    • Events (Orange markiert im Kalender) die über 2 Tage hinaus gehen (Beispiel Halloween 14:00 Uhr - 04:00 Uhr)
    • Mit Absprache mit dem Teamleiter/Veranstalter --> Anfragen dazu bitte über das Kontaktformular

    Zum Verkauf steht der "Army Armament Colt M1911 R29 GBB" mit 2 Magazinen. Beide Magazine sind dicht.

    Wenige Gebrauchsspuren zu sehen. Die Waffe war bisher auf jedem Spiel mit dabei, wurde aber wenig abgefeuert.


    Preis: 70€


    Detailierte Informationen zur Waffe findet Ihr auf der Produktseite auf Begdai.


    Army Armament M1911 / R29 GBB -grau- (frei ab 18 J.) - 1911 Serie - Kurzwaffen - Gas / CO2 - Frei ab 18 J. - Airsoftwaffen (begadi.com)

    Frage 1:


    Darf ich an eine U 0,5J Softair eine Lampe montieren?


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    Antwort 1:


    "Softair-Waffen – im englischsprachigen Raum auch Airsoft-Waffen – sind zum Spiel bestimmte Druckluftwaffen, die mittels Feder- oder Gasdruck kleine, meist farbige Plastikkugeln im Kaliber 6 mm verschießen. Oft sind es Nachbauten von Feuerwaffen. Sie sind Schusswaffen im Sinne des Waffenrechts. Ausgenommen vom Waffengesetz sind nur solche Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, wenn die Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen sind erlaubnisfrei.


    Sofern die Waffen eine Geschossenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule haben, dürfen sie erst ab 18 Jahren erlaubnisfrei erworben und besessen werden – vorausgesetzt, sie haben eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) mit dem Kennzeichen „F im Fünfeck“.


    Weil Softair-Waffen echten Feuerwaffen originalgetreu nachgebildet sind und damit eine hohe Verwechslungsgefahr besteht, unterliegen die meisten Softair-Waffen seit dem 1. April 2008 – unabhängig von ihrer Geschossenergie – als sog. Anscheinswaffen dem Führens Verbot des § 42a WaffG. Das bedeutet, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte nicht geführt werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass das Schießen mit Softair-Waffen außerhalb von Schießstätten und des befriedeten Besitztums ohne gleichzeitiges Führen nicht möglich ist; das Führen ist jedoch grundsätzlich verboten. Ihr Transport, beispielsweise von der eigenen Wohnung zum eigens dafür vorgesehenen Softair-Spielfeld, ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt (z. B. mit einem Schloss verriegelte Tasche). Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt.


    Werden an eine Softair-Waffe, die eine Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweist und deshalb grundsätzlich nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes fällt, Beleuchtungsmittel oder Zielmarkierer befestigt, die für diese Waffe bestimmt sind, so fallen diese ebenfalls nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes.


    ACHTUNG!!!

    Werden jedoch an eine Softair-Waffe, die eine Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweist und deshalb grundsätzlich nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes fällt, Beleuchtungsmittel oder Zielmarkierer befestigt, die nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) oder nach Nummer 1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, und diese für Schusswaffen bestimmt sind, so sind diese verboten! Wer einen derartigen Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, kann gemäß § 52 Absatz 3 Nummer 1 WaffG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.

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    Frage 2:


    Wenn ich im Internet eine Zielfernrohr-Halterung kaufe und eine Taschenlampe, diese dann kombiniere und an eine unter 0,5J Softair montiere. Ist diese ja dafür nicht bestimmt, trotzdem Legal, weil die Softair somit nicht unter das Waffengesetz fällt und nur unter das Anscheinswaffengesetz (plump gesagt, Lampe an Spielzeug).


    Wenn ich aber diese Kombination an eine Ü 0,5J montiere ist es Illegal, weil die Softair Ü 0,5J unter das Waffengesetz fällt und natürlich auch unter das Anscheinswaffengesetz.


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    Antwort 2:


    An Softair-Waffen, die eine Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweisen, können mobile Lichtquellen (z. B. handelsübliche Taschenlampe auf einer Zielfernrohrhalterung) erlaubnisfrei angebracht und damit betrieben bzw. umgegangen werden, sofern diese Lichtquellen nicht unter das Waffengesetz (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4) fallen.


    Die Beachtung anderer Vorschriften bleibt jedoch bestehen. Als ein Beispiel für ein Verbot dient § 20 Absatz 1 Nummer 5 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), wenn beispielsweise ein Lasergerät an eine Softair-Waffe angebaut und betrieben werden soll. Nach § 20 LuftVO ist der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere von Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden, erlaubnispflichtig durch die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes.


    Für eine Softair-Waffe, die eine Geschossenergie über 0,5 Joule aufweist, gelten die Vorschriften des Waffengesetzes.



    Du bist zum ersten Mal auf einem Softair Spielfeld und hast keine Ahnung was du tun sollst? Dein Softair Shop Sniper As erklärt dir die wichtigsten Regeln.

    Ihr habt euer erstes Airsoft Gear zusammen? Prima!

    Sicherlich wollt ihr nun endlich auf ein Spielfeld gehen und einen unterhaltsamen, aber dennoch sicheren Tag verbringen. Um dies zu ermöglichen haben wir euch hier die wichtigsten und auch im allgemein verbreiteten Spielfeldregeln kurz zusammengefasst.



    1. Sportlichkeit und Fairness

    Fair zu spielen ist genauso wichtig für den Anfänger wie für den Softair Profi. Die Spielfeldregeln zu akzeptieren und mit Sportlichkeit zu spielen. Respektiere deinen Gegenüber, auch wenn er dich zum x-ten Mal trifft.



    2. Sicherheit

    Die Sicherheit während des Spieles, als auch in den Safezones sind oberstes Gebot. Benutze spezielle Laufsocken für deine Softairwaffen, sichere deine Waffen und entferne das Magazin. Doch viel wichtiger ist noch das Tragen der entsprechenden Schutzaursrüstung. Eine für die Softairwelt geeignete Schutzbrille ist der wichtigste Aspekt einer jeden Ausrüstung.



    3. Spielberechtigung

    Zum Spielen müsst ihr 18 Jahre oder älter sein. Auf manchen Spielfeldern ist auch das Spielen ab 14 Jahren erlaubt, jedoch nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Was ihr in keinem Fall vergessen dürft, ist euer Personalausweiß. Diesen müsst ihr bei der Registratur vorzeigen bzw. abgeben.

    Meist müsst ihr auch vor Beginn eine Haftungserklärung, die Spielfeldregeln und ähnliches der Veranstalter auf dem jeweiligen Spielfeld unterzeichnen.



    4. Teams

    Nach einem Regelwerk Briefing erfolgt die Teamzusammenstellung. Die verschiedenen Teams werden vor Spielbeginn zusammengestellt, diese bestehen aus zwei oder mehr. Sie werden dann mit farbigen Armbändern, rot, blau oder gelb markiert. Im besten Fall habt ihr diese schon parat.




    5. Spielfeld

    Hinterlasse keinen Müll auf dem Spielfeld, oder möchtest du beim nächsten Spiel in deinem eigenen Müll liegen? Beschädige keine Gegenstände oder Einrichtungen auf dem Feld mit Absicht. Benutze diese auch nicht als Waffe, um andere Spieler zu schädigen. Spiele nur im abgegrenzten Spielgebiet, nicht außerhalb von diesem. Der Respawn Point ist ein Respawn Point, das sind keine stehenden Ziele. Auch wenn euch der Finger juckt.



    6. Schutzausrüstung

    Trage eine ballistische Schutzbrille, welche auch für den Softair Sport zulässig ist. Die 1 € Kunststoffbrille aus dem Baumarkt um die Ecke schützt leider nicht dein Augenlicht. Empfohlen werden meist neben einer Schutzbrille zusätzliche Softair Schutzmasken für dein Gesicht. Viele männliche Spieler schwören ebenfalls auf einen Tiefschutz aus Angst vor Treffern. Festes Schuhwerk, zumindest knöchelhoch mit gutem Profil solltest du haben. Sneakers sehen zwar super aus, aber haben nichts auf einem Spielfeld zu suchen. Im Prinzip ist jede Art von Schutzkleidung, welche euch nicht beim Spielen behindert empfehlenswert.



    7. Bewaffnung

    Die Verwendung von Trainingswaffen aus Gummi - Messer, Trench Hawks, Schwerter u.ä. – ist auf vielen Feldern reglementiert und teilweise nicht erlaubt.

    Rauchgranaten sind, wenn überhaupt dann nur kaltbrennende, zertifizierte und getestete erlaubt. Pyrotechnische Granaten sind aufgrund des Verletzungsrisikos und Brandgefahr nicht erlaubt.

    BB betriebene Granaten müssen auch durch den Veranstalter genehmigt werden. Diese sind auch im Regelfall auf den Spielfeldern erlaubt.


    Alle Softairwaffen müssen vor Gebrauch durch den Speedcheck des Veranstalters. Es werden alle auf dem Chronographen gecheckt und mittels einem farblichen Kabelbinder markiert. Eine Nachkontrolle während des Spieles ist jederzeit möglich, durch den Marshall, was ein faires Spiel gewährleistet.

    Die FPS bzw. Joule Grenzen sind auf jedem Spielfeld recht unterschiedlich, meist liegt die Grenze für Sturmgewehre bei 1,0 - 2,5 Joule. Für Scharfschützengewehre bei 1,4 - 2,5 Joule. Bei Softairpistolen bei 0,5 - 1,1 Joule. Das kann man aber nicht verallgemeinert auflisten, da auf jedem Spielfeld andere Gegebenheiten zum Spielen vorgefunden werden können.



    8. Generelle Regeln

    Trage deinen Augenschutz immer auf dem Spielfeld, auch in der Respawn Zone!

    Zeige deinen Treffer ehrlich an!

    Wenn du getroffen wirst, zeige diesen auch laut mit einem „HIT“ an!

    Ist etwas passiert, hat sich jemand verletzt u.o.ä. dann rufe laut „freeze“!

    Kein blindes abfeuern über eine Deckung hinaus, ziele immer mit deiner Waffe!

    Kein Körperlicher Kontakt! Keine Beschimpfungen oder verbale Ausfälle!

    Spielt fair und habt Spaß!

    1. Die Waffe muss nach der Anmeldung und vor beginn des Spieles, mit dem Spielleiter oder vertretend mit einem Vereinsmitglied an einem Chronographen gecheckt werden. Die Waffe darf den Wert von 1,4 Joule bei Primärwaffen und 1,1 Joule bei Sekundärwaffen nicht übersteigen. Ausnahmen obliegen dem Veranstalter!
    2. Sollte hier eine Missachtung festgestellt werden so wird der Spieler umgehend vom Spiel ausgeschlossen. Die Waffe wird geprüft und darf ggf. nicht mehr in das laufende und weitere Spiele mitgenommen werden. Ein eventueller Ausschluss vom Spieltag des Spielers, liegt in der Hand des Veranstalters und stellvertretend vom Spieleiter und Vereinsmitgliedern.
    3. Alle Waffen müssen mit dem entsprechendem F-Zeichen (F in einem Achteck) gekennzeichnet sein.
    4. An allen Waffen ist Beleuchtungs- und Lasertechnik ausdrücklich unabhängig vom Waffengesetz, teils auch nach der Luftverkehrs-Verordnung, in unserer Halle verboten. Genaueres findet Ihr HIER.
    5. Waffen mit Dauerfeuer dürfen einen Wert von 0,5 Joule nicht überschreiten. Bei Missachtung gilt Punkt 2.


    Änderungen und Ergänzungen der Regeln behalten wir uns ausdrücklich vor!